Raspbian nun mit offiziellem Support für den ORCA Screen Reader

Die aktuell veröffentlichte Version von Raspbian, also die Version vom 5. Februar 2020, unterstützt nun offiziell den Screen Reader ORCA.

Raspbian ist eine auf Debian basierende Linux-Distribution speziell für den Raspberry PI optimiert.

ORCA ist ein Screen Reader für verschiedene grafische Oberflächen für das Linux Betriebssystem. Er ermöglicht es blinden Menschen den Bildschirminhalt mit Hilfe verschiedener syntetischer Stimmen auszulesen oder in Blindenschrift über eine sog. Braillezeile auszugeben.

Im Gegensatz zu anderen Linux Distributionen wie z.B. Debian, wo ORCA und andere blindenspezifische Software schon jahrelang fester Bestandteil der offiziellen Installationsmedien und Distribution ist, musste für Raspbian Systeme die Sprachausgabe für die grafische Oberfläche manuell installiert und eingerichtet werden und es gab keinen offiziellen Support. Nun kann die grafische Oberfläche LXD offiziell auch unter Raspbian mit ORCA genutzt werden.

Damit wird die Nutzung von Raspberry PIs und Linux wieder ein Stück weit zugänglicher und einfacher für blinde Menschen.

Links zu zwei Umfragen bzgl. Screenreader- und Touch-Screen-Nutzung

In diesem Beitrag möchte ich zwei Links zu Umfragen verbreiten, die jeweils auf eine Umfrage verweisen. Vielleicht möchtet ihr ja an diesen Umfragen teilnehmen.

In der ersten Umfrage geht es darum, welche Bildschirmleseprogramme ihr wie nutzt. Die Umfrage ist auf Englisch. Hier der Link:

https://webaim.org/projects/screenreadersurvey7/

In der zweiten Umfrage geht es um die Nutzung von Touch-Screens. Hier mehr Details:

„Ein Kooperationspartner der Hochschule München Herr Dr. Walter Wittich von der Universität in Montreal beschäftigt sich mit Sehbehinderung. Er führt derzeit eine international angelegte Umfrage zum Thema „Gebrauch und Barrierefreiheit von Touch-Screen Geräten bei Menschen mit Sehverlust“ durch.“

Der Link zur Umfrage lautet:

http://touchscreen.hostedincanadasurveys.ca/index.php/436191?lang=de&encode

Oberstes Deutsches Sozialgericht erzielt 95 % beim BITV Test zur Barrierefreiheit von Webseiten

Das Informationsangebot des Bundessozialgerichts im Internet ist für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, sehr gut zu nutzen. Im abschließenden BITV-Test zur Barrierefreiheit erzielte die Website des obersten deutschen Sozialgerichts 95,5 von maximal 100 Punkten. Der Prüfbericht der BIK Beratungsstelle Hamburg bescheinigt damit dem Webangebot des Bundessozialgerichts eine sehr gute Zugänglichkeit.

Seit der Neugestaltung seines Internetauftrittes im Februar 2013 achtet das Bundessozialgericht besonders auf die Barrierefreiheit. Ziel ist es, dass auch Menschen mit Behinderungen die Informationsangebote optimal nutzen können.

Barrierefreiheit betrifft sowohl technische als auch gestalterische und redaktionelle Aspekte der Website. Ihre Vorgaben reichen von ausreichenden Helligkeitskontrasten über aussagekräftige Alternativtexte, etwa bei Grafiken oder Bedienungselementen, bis hin zu Erläuterungen in leichter Sprache.

Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten. Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Der Test umfasst insgesamt 50 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die beschreiben, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren ist im Detail offengelegt. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als „gut zugänglich“ bewertet, ab 95 Punkten als „sehr gut zugänglich“. Entwickelt wurde der BITV-Test durch das vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderte Projekt BIK (Barrierefrei informieren und kommunizieren).

Nach §§ 1-3 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) sind Internetauftritte und die dort eingestellten zum download bestimmten PDFs als sog. Internetangebote barrierefrei zu gestalten. Wenn es sich um ein sog. neues Angebot im Sinne des § 4 Abs. 2 BITV 2.0 handelt, ist die barrierefreie Zugänglichmachung bereits bei der Erstellung zu berücksichtigen.

Sollten Sie feststellen, dass ein Internetauftritt nicht barrierefrei ist, können Sie die Barrierefreiheit einfordern. Falls Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung zu diesem Anspruch wünschen, empfiehlt Birgit Haberberger, Bereichsleitung Beratung und Rehabilitation beim BBSB, sich an Ihren Landesverband oder an die RBM in Marburg zu wenden.

„Blinder Programmierer schreibt Tools für Sehbehinderte“

„Blinder Entwickler schreibt Tools für Sehbehinderte“, so lautet der Titel eines Artikels, der am 6. Mai auf Heise veröffentlicht wurde.

Konkret geht es im Artikel um den blinden Dresdner Softwareentwickler Jan Blüher, der vielen blinden und sehbehinderten Benutzern von Apple-Geräten ein durch seine Beiträge in den einschlägigen Mailinglisten ein Begriff sein dürfte. Jan Blüher bzw. seine Softwareschmide VisorApps entwickeln Apps, z.B. den Farbscanner ColorVisor, die barrierefrei aufgebaut sind und somit ohne Einschränkungen von blinden und sehbehinderten auf iOS-Geräten verwendet werden können. Weiterhin berät Jan Blüher andere App-Entwickler in Fragen der Zugänglichkeit von Apps in Sachen Barrierefreiheit und Zugänglichkeit.

Der Artikel über Jan Blüher kann über den folgenden Link vollständig gelesen werden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blinder-Entwickler-schreibt-Tools-fuer-Sehbehinderte-2183383.html/from/atom10?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

Petition gegen die Verwendung von Captchas im Internet

Über den Link http://www.change.org/en-AU/petitions/it-s-time-to-finally-kill-captcha-2?ut kann an einer Petition teilgenommen werden, die sich gegen die Verwendung von Captchas im Internet ausspricht.

Captchas werden vor allem in Formularen auf Webseiten für die Überprüfung der eingegebenen Daten verwendet und sollen prüfen, ob die Eingabe von einem Mensch oder automatisiert durch eine Maschine bzw. einem Computer durchgeführt wurde. Captchas sind sehr unscharfe oder verzerrte Grafiken, die selbst für sehende Personen schwierig zu lesen und erkennen sind. Die schwere Lesbarkeit wird benötigt, damit die kleinen Bildchen nicht automatisiert ausgelesen und der Schutz damit umgangen werden kann, aber genau dieses Vorgehen erschwert die Verwendung von Webseiten, die Captchas einsetzen, für blinde und sehbehinderte Menschen enorm bzw. macht diese sogar unmöglich. Alleine das Auslesen von normalen Grafiken ist für blinde und technisch nicht so versierte Computernutzer aufwändig bis unmöglich, das Auslesen unscharfer Bildchen macht die ganze Sache nicht einfacher. Manche Webseiten bieten Audio-Captchas an, diese lesen den Inhalt der Grafik mittels einer Sprachausgabe vor, allerdings sind auch diese Captchas eine große Barriere und keine brauchbare Alternative, da die Sprachausgabe sehr minderwertig und verzerrt ist, um ebenfalls eine automatische Auswertung und Erkennung zu vermeiden.

Mehr Informationen zu Captchas und deren Schwierigkeiten in Bezug auf die Zugänglichkeit von Webseiten gibt es bei Wikipedia. Auf dieser Seite werden auch Alternativen angesprochen, die eine barrierefreie Nutzung einer Seite möglich machen, diese aber trotzdem gut vor Spammern schützen.

Mehr Zugänglichkeit für Logic Pro X – Petition an Apple

Vor einigen Wochen hat Apple die Musikbearbeitungssoftware Logic Pro X veröffentlicht. Viele blinde und sehbehinderte Apple-User haben gespannt auf diese neue Version der Software gewartet, da die Vorgängerversionen in Sachen Zugänglichkeit viele Wünsche offen ließen und Logic Pro mit VoiceOver nur eingeschränkt oder überhaupt nicht benutzbar ist.

Die Enttäuschung war groß, als offensichtlich wurde, dass auch Logic Pro X in Sachen Zugänglichkeit keine wirklichen Verbesserungen mit sich bringt und Blinde und Sehbehinderte die Software daher weiterhin nur eingeschränkt nutzen können. Aus diesem Grund wurde eine Petition ins Leben gerufen, um Apple die Problematik stärker zu verdeutlichen und evtl. so Verbesserungen herbeizuführen. Die Petition erreicht man über folgenden Link:

http://www.change.org/petitions/apple-inc-make-logic-pro-music-software-accessible-for-blind-users